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Nationalrat stimmt für Abschaffung der Zwischenbeschäftigung bei Kurzarbeit

Nationalrat stimmt für Abschaffung der Zwischenbeschäftigung bei Kurzarbeit

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Nationalrat stimmt für Abschaffung der Zwischenbeschäftigung bei Kurzarbeit

Der Nationalrat hat in der laufenden Herbstsession am 18. September 2019 die vorgesehenen Änderungen am Arbeitslosenversicherungsgesetz ohne Gegenstimme angenommen.

Zwischenbeschäftigung obsolet: Arbeitnehmende sind bei bei Bezug von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung heute dazu verpflichtet, sich um eine geeignete Zwischenbeschäftigung zu bemühen, sofern die Bezugsdauer einen Monat überschreitet. Im Rat war man der Meinung, diese Regelung sei obsolet und sogar schikanös. In der Praxis ist die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung heute gering. Die Betroffenen müssen jederzeit zur Verfügung stehen, um ihr Arbeitspensum im angestammten Betrieb wieder aufzunehmen.

Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung: Dem Bundesrat soll mehr Spielraum zustehen beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer zu verlängern. Als Indikatoren werden die Anzahl der Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes dienen.

Weitergehende Vorschläge von SVP-Vertretern aus dem Nationalrat zur Abschaffung der privaten, von Gewerkschaften geführten Arbeitslosenkassen...

iusNet AR-SVR 19.09.2017

 

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