Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)
Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)
Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)
Per 1. Juli 2021 treten die Änderungen des Arbeitlosenversicherungsgesetzes (AVIG), der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und die neue ALV-Informationssystemeverordnung in Kraft. Die Revision setzt die Anliegen der Motion Nr. 16.3457 "Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit" um und beinhaltet Folgendes:
- Die Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung (KAE/SWE) werden durch veränderte Modalitäten für Anmeldung und Leistungsbezug vereinfacht und der administrative Aufwand für die betroffenen Unternehmen wird reduziert.
- Bestimmungen bezüglich Zwischenbeschäftigungen beim Bezug von KAE oder SWE werden angepasst.
- Es wird eine gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV) geschaffen.
Zudem werden die rechtlichen Bestimmungen für die von der Ausgleichstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssysteme in einer neuen Gesamtverordnung (ALV-IsV) zusammengeführt.
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