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Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

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Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

Per 1. Juli 2021 treten die Änderungen des Arbeitlosenversicherungsgesetzes (AVIG), der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und die neue ALV-Informationssystemeverordnung in Kraft. Die Revision setzt die Anliegen der Motion Nr. 16.3457 "Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit" um und beinhaltet Folgendes: 

  • Die Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung (KAE/SWE) werden durch veränderte Modalitäten für Anmeldung und Leistungsbezug vereinfacht und der administrative Aufwand für die betroffenen Unternehmen wird reduziert.
  • Bestimmungen bezüglich Zwischenbeschäftigungen beim Bezug von KAE oder SWE werden angepasst. 
  • Es wird eine gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV) geschaffen.

Zudem werden die rechtlichen Bestimmungen für die von der Ausgleichstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssysteme in einer neuen Gesamtverordnung (ALV-IsV) zusammengeführt. 

iusNet AR-SVR 25.06.2021

 

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