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Grenzwachtkorps

Ordentliches Rentenalter auch für besondere Personalkategorien in der Bundesverwaltung

Gesetzgebung
Öffentliches Personalrecht
Berufliche Vorsorge
Ab 1. Mai 2019 tritt eine revidierte Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien sowie ein neues Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund in Kraft. Bis anhin wurden Angehörige des Berufsmilitärs sowie des Grenzwachtkorps frühzeitig pensioniert. Ihnen stand eine vom Arbeitgeber vollständig finanzierte Überbrückungsrente zu. Für langjährige Mitarbeitende und Personen über fünfzig Jahre gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen.
iusNet AR-SVR 25.04.2019