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Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Rassendiskriminierende Äusserungen sind wichtiger Grund für Kündigung
Rassendiskriminierende Äusserungen stellen eine schwere Pflichtverletzung dar und rechtfertigen die Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund.
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Mitteilung der Kündigungsgründe eines Arztes an die Belegschaft
A. verhielt sich gegenüber der Pflegefachkraft D., seiner Ex-Freundin, und weiteren Arbeitskolleginnen sexuell belästigend und unangemessen, waren sachliche Gründe für die Beendigung des Dienstverhältnisses.
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Kündigung eines Angestellten eines kommunalen Schwimmbades rechtens
Die Beschwerde eines Angestellten eines kommunalen Schwimmbads gegen seine Entlassung wurde abgewiesen.
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Staatsanwältin zu Recht nicht zur Wiederwahl ernannt
Das Verhalten einer Staatsanwältin wurde dahingehend bewertet, dass es das Betriebsklima gestört und zu einem Vertrauensverlust geführt hat. Dass sie deshalb nicht zur Wiederwahl ernannt wurde, war daher rechtens.
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Wucherische Untervermietung von mehreren Wohnungen rechtfertigt Kündigung eines Staatsangestellten
Ein Staatsangestellter aus dem oberen Management der Kantonsverwaltung Genf wehrte sich erfolglos gegen seine Kündigung, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden war, u.a. wegen Wucher und Verstosses gegen das über Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005.
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Rückstufung eines Polizisten bundesrechtskonform
Nach ungebührlichem Verhalten wurde ein Polizist zurückgestuft und in den Streifendienst versetzt.
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Impfpflicht für Spezialkräfte der Militärpolizei verhältnismässig
Die Kündigung eines Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte der Militärpolizei war sachlich begründet und daher nicht missbräuchlich, nachdem dieser die Covid-19-Impfung verweigert hatte.
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Personalstatut und Ausführungsreglement eines Zweckverbandes schränken Vertragsfreiheit einer Mitgliedsgemeinde ein
Auch wenn das Gemeinwesen sein Personalstatut grundsätzlich dem Privatrecht unterstellt, bleibt er dabei beispielsweise durch das Legalitätsprinzip und das Prinzip von Treu und Glauben beschränkt. Dazu können auch das Personalstatut und das dazugehörige Ausführungsreglement gehören eines Zweckverbandes gehören, dessen Mitglied eine Gemeinde ist.
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Kündigung wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten ist unverschuldet
Das Bundesgericht kam anhand einer systematischen Analyse der einschlägigen Bestimmungen zum Schluss, dass die Entlassung einer Assistentin durch die EPFL wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten als unverschuldet einzuordnen und zu entschädigen ist.
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Welche (Gerichts-)Behörde ist zuständig?
Weil sich weder das Verwaltungsgericht noch die Rekurskommission mit der Rückforderung der Weiterbildungskosten befasst hatte, war vor Bundesgericht die Rechtsweggarantie verletzt.
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