Abredeversicherung bei Arbeitslosigkeit - Informations- und Prüfpflicht der Versicherungsorgane (8C_108/2017, zur Publikation bestimmt)
Der Unfallversicherer muss zeitnah nach der ersten Zahlung der Abredeversicherungsprämie prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Folgen bei Versäumnissen.
Verweigerter Stellenantritt und Einstelltage (8C_342/2017)
Im Bereich des schweren Verschuldens ist nach der Rechtsprechung als sachgemässer Ausgangspunkt für die individuelle Verschuldensbeurteilung grundsätzlich ein Mittelwert in der von 31 bis 60 Tagen reichenden Skala zu wählen.
"Anfechtungsfrist" bei unrechtmässiger formloser Erledigung (8C_802/2016)
Hat der Versicherer die Verweigerung von Leistungen nicht in Verfügungsform, sondern formlos mitgeteilt und ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, hat sie dies nach der Rechtsprechung innerhalb eines Jahres seit der Mitteilung zu erklären.