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Mehr Unterrichtseinheiten für Lehrpersonen des bildnerischen Gestaltens

Mehr Unterrichtseinheiten für Lehrpersonen des bildnerischen Gestaltens

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Mehr Unterrichtseinheiten für Lehrpersonen des bildnerischen Gestaltens

Drei Lehrpersonen für bildnerisches Gestalten für Sekundarstufe im Kanton Freiburg waren nicht damit einverstanden, dass sie mehrere Unterrichtseinheiten zu unterrichten hatten, als die Lehrpersonen der anderen Fächer und gelangten deshalb ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat: Die Behörde verfüge über einen grossen Ermessenspielraum in Bezug auf Organisations- und Vergütungsfragen (E. 3.1). Besondere Zurückhaltung sei insbesondere dann geboten, wenn es um die Beurteilung von ganzen Vergütungssystem gehe. Im Rahmen des Willkürverbots und des Gleichbehandlungsgrundsatzes sei die Behörde befugt, aus der Vielzahl der in Betracht kommenden Kriterien diese auszuwählen, die für die Besoldung der Beamten ausschlaggebend seien. Ungleichbehandlungen müssen jedoch hinreichend gerechtfertigt und objektiv vertretbar sein, dazu zählen etwa Alter, Dienstalter, Erfahrung, Familienpflichten, Qualifikation, Geschlecht, für die Stelle erforderlicher Ausbildungsdauer, der Arbeitszeit, Verantwortungsumfang etc. Es wurde darauf verwiesen, dass zwar die Vorbereitung der Lektionen Fach «Bildnerisches Gestalten» mehr Zeit in Anspruch nehme, als in...

iusNet AR-SVR 17.12.2024

 

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