Keine Rückerstattung von Krankentaggeldern
Keine Rückerstattung von Krankentaggeldern
Keine Rückerstattung von Krankentaggeldern
Die Krankentaggeldversicherung stellte daraufhin ihre Leistungen ein und forderte die bereits bezahlten Taggelder zurück, da die Wirtin ihre Erwerbstätigkeit per 24. März 2022 aufgegeben hätte und daher keinen Versicherungsschutz mehr hatte. Das Bundegericht hielt fest, dass die Wirtin den Versicherungsvertrag nicht per 24. März 2022 gekündigt hatte. Sie konnte glaubhaft darlegen, dass sie bis im Sommer 2022 davon ausging, ihre Tätigkeit in der Osteria wieder aufnehmen zu können. Erst als sie feststellte, dass sie ohne Einkommen die Miete und die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen konnte, meldete sie sich ab der SVA als Selbständige ab. In der Folge musste sie die bezogenen Taggelder nicht zurückerstatten.
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