Wohlfahrtfonds mit Ermessensleistungen
Wohlfahrtfonds mit Ermessensleistungen
Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge
Wohlfahrtfonds mit Ermessensleistungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2023 die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Nr.19.456 bezüglich Wohlfahrtfonds mit Ermessensleistungen angenommen.
Durch die Annahme, will die SGK-N Art.89a Abs. 8 ZGB durch eine neue Ziff. 4 mit folgenden Inhalten ergänzen:
- Es soll ausdrücklich festgehalten werden, dass Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen beitragen können.
- Unter Ziff. 4 soll präzisiert werden, dass Wohlfahrtsfonds auch Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit ausrichten können. Dies soll dann eintreffen, wenn die Situationen nicht durch Sozialversicherungen gedeckt sind.
- Es soll die Möglichkeit erschaffen werden, dass Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention durch diese Fonds finanziert ...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.