Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 17. Februar 2023
Am 17. Februar 2023 wurde das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf zur Änderungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) bezüglich der Personalfürsorgestiftungen eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 26. Mai 2023.