Gesundheitsdatenfluss in einer Holdingstruktur (Versicherungsbranche)
Gesundheitsdatenfluss in einer Holdingstruktur (Versicherungsbranche)
Gesundheitsdatenfluss in einer Holdingstruktur (Versicherungsbranche)
A. war im Rahmen ihrer unselbständigen Tätigkeit bei der Mutuel Assurances SA gegen Erwerbsausfall versichert. Mit Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit schloss sie mit der Avenir Assurance Maladie SA eine Krankentaggeldversicherung ab. Bei einer Arbeitsunfähigkeit war umstritten, ob letztere vom Leiden der A. (Hydrocephalus) bereits seit Vertragsschluss Kenntnis hatte, weil erstere und letztere Teil der Holdingstruktur Groupe Mutuel Holding SA sind. A. hatte ihr Leiden beim Abschluss der Krankentaggeldversicherung verschwiegen, und es wurde erst mit der Arbeitsunfähigkeitsmeldung offenbar. Die Entbindung aller "Mitgliedsversicherungen der Groupe Mutuel" von der Schweigepflicht bezog sich auf Fälle, in denen der Verdacht auf Anzeigeverweigerung oder Betrug bestanden (Sachverhalt).
Gemäss der Rechtsprechung verfügt eine juristische Person über die rechtlich relevante Kenntnis eines Sachverhalts, wenn die...
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