CHF 2'500 brutto sind angemessen
CHF 2'500 brutto sind angemessen
CHF 2'500 brutto sind angemessen
A. war als Berater für Finanzdienstleistungen bei der B. AG angestellt. Nach weiterhin ungenügenden Leistungen, trotz Schulungen, wurde ihm ein Aufhebungsvertrag per sofort unterbreitet. A. akzeptierte nicht, und liess durch seine Rechtsvertreterin verlauten, dass er die Gründe für die ordentliche Kündigung erfahren wolle. Umstritten waren die Form der Kündigung und die Höhe der Entschädigungen (Sachverhalt).
Obwohl sich die Parteien Schriftlichkeit vorbehalten hatten, war die mündliche Kündigung nicht nichtig, weil A. sie in der Folge durch sein Handeln genehmigte. In der Mitteilung seiner Rechtsvertreterin rügte er den Formfehler nicht. Indem er sich später darauf berufen wollte, war sein Verhalten widersprüchlich und hatte vor Treu und Glauben keinen Bestand (E. 3).
Der Lohn von CHF 2'500 hielten die Gerichte für angemessen, weil A. ungenügende Leistungen erbrachte. Seine Arbeitskolleg:innen hätten mit demselben Vertrag deutlich höhere Einkommen erzielen können, weshalb die Vertragsbedingungen nicht grundsätzlich infrage zu stellen seien. Ausserdem war der tiefe Lohn auch darauf zurückzuführen, dass seine Leistungen nicht mit den Anweisungen der...
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