CHF 2'500 brutto sind angemessen Rechtsprechung Privates Individualarbeitsrecht 4A_129/2022 Bundesgericht CHF 2'500 brutto sind angemessen 4A_129/2022 Formfehler der Kündigung wurde durch Handeln der arbeitnehmenden Person genehmigt und Angemessenheit des Lohnes ist immer im Kontext des Einzelfalles zu beurteilen, weshalb vorliegend CHF 2'500 pro Monat nicht zu beanstanden waren. iusNet AR-SVR 07.12.2022 Weiterlesen über CHF 2'500 brutto sind angemessen