Freie Alters- und Pflegeheimwahl
Freie Alters- und Pflegeheimwahl
Freie Alters- und Pflegeheimwahl
Nachdem sie sich einige Zeit bei ihrer Tochter im Kanton Zürich aufgehalten hatte, trat die in Genf wohnhafte A. in ein Alters- und Pflegeheim im Kanton Zürich ein. Der Kanton Genf lehnte die Übernahme der Restfinanzierung mit der Begründung ab, dass sich das Alters- und Pflegeheim nicht in geografischer Nähe befinde, deren Perimeter ausschliesslich die Westschweizer Kantone mit Ausnahme des Wallis umfasse. Der Cour de justice hob diesen Entscheid auf und verpflichtete den Kanton Genf zur Bezahlung des Restanteils. Dagegen wehrte er sich vor Bundesgericht (Sachverhalt).
Das Bundesgericht leitete aus der Entstehungsgeschichte von Art. 25a Abs. 5 KVG ab, dass diese...
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