iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Öffentliches Personalrecht > Keine Ungleichbehandlung Sonn und Feiertagszuschläge

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

A. war im Justizvollzug angestellt und machte eine Entschädigung für Sonn- und Feiertagsarbeit geltend (Sachverhalt).

A. erhielt pauschal 15% Zuschlag für die mit der Arbeit verbundene Besonderheiten und hatte Sonderkonditionen für Nacht- und Sonderdienst. Dass ihm deshalb ein Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit verweigert wurde, verletzte weder das rechtliche Gehör noch war es willkürlich oder eine unrechtmässige Ungleichbehandlung (E. 4-7).

iusNet AR-SVR 07.06.2022

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.