iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Sonn- und Feiertagszuschläge

Keine Ungleichbehandlung i.S. Sonn- und Feiertagszuschläge

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein Angestellter im Justizvollzug, der pauschal 15% Zuschlag erhält für die mit der Arbeit verbundene Besonderheiten und Sonderkonditionen für Nacht- und Sonderdienst hat, kann keinen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit geltend machen.
iusNet AR-SVR 07.06.2022