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Unmittelbarkeit der fristlosen Kündigung nach mehr als 3 Monaten?

Unmittelbarkeit der fristlosen Kündigung nach mehr als 3 Monaten?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Unmittelbarkeit der fristlosen Kündigung nach mehr als 3 Monaten?

An der Generalversammlung vom 22. Juni 2017 beleidigte A. zwei Aktionäre und kündigte an, zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln. Der zeichungsberechtigte Verwaltungsratspräsident der B. AG weilte bereits in den Ferien und kündigte A. am 3. Oktober 2017, also am zweiten Werktag nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz, fristlos. Die kantonalen Gerichte erachteten die fristlose Kündigung als unmittelbar (Sachverhalt).

Die dagegen erhobenen Rügen drangen nicht durch (E. 3).

iusNet AR-SVR 20.12.2021

 

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