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Anpassungen bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Chauffeusen und Chauffeure

Anpassungen bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Chauffeusen und Chauffeure

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht

Anpassungen bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Chauffeusen und Chauffeure

Am 8. Juli 2020 verabschiedete das Europäische Parlament das Mobilitätspaket 1 zum Strassentransport, woraufhin der Bundesrat entschied gleichwertige Bestimmungen im nationalen Recht zu schaffen. Diese wurden nun an der Sitzung vom 17. November 2021 verabschiedet und treten am 1. Januar 2022 in Kraft. 

Die revidierte Chauffeurverordnung beinhaltet folgende Änderungen: 

  • Wenn Chauffeusen und Chauffeure handwerklich hergestellte Güter in einem begrenzten Umkreis ausliefern, werden sie neu von der Chauffeurverordnung ausgenommen. 
  • Chauffeusen und Chauffeure dürfen die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden und mehr nicht im Fahrzeug verbringen. 
  • Fahrzeuglenkende können neu zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten in Folge beziehen. Diese Regelung gilt nur ausserhalb des Landes des Unternehmensstandorts und die Ruhezeiten müssen kompensiert werden. 
  • Falls notwendig, um den Unternehmensstandort oder Wohnsitz der Fahrzeuglenkenden zu erreichen, kann bei unvorhergesehenen Ereignissen die Lenkzeit um max. zwei Stunden verlängert werden. Die Fahrzeuglenkende müssen aber im Anschluss eine wöchentliche Ruhezeit einlegen.
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iusNet AR-SVR 17.11.2021

 

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