Observationsergebnisse der Haftpflichtversicherung in IV-Verfahren verwertbar
Observationsergebnisse der Haftpflichtversicherung in IV-Verfahren verwertbar
Observationsergebnisse der Haftpflichtversicherung in IV-Verfahren verwertbar
A. stürzte bei Malerarbeiten von der Leiter. Die Leistungen der UV wurden 6 Jahre später eingestellt und der Anspruch auf eine IV-Rente verneint, was höchstrichterlich bestätigt wurde. Im Verfahren vor der IV-Stelle stand eine erneute Begutachtung an, weshalb den Experten und Expertinnen das gesamte IV-Dossier mitsamt des Observationsmaterials der Haftpflichtversicherung der früheren Arbeitgeberin übermittelt werden sollte. In der Folge war die Verwertbarkeit des Observationsmaterials umstritten (Sachverhalt).
Das Bundesgericht rief seine Rechtsprechung in Erinnerung, wonach die anhand einer widerrechtlichen Observation gesammelten Materialien (und damit auch die gestützt darauf ergangenen weiteren Beweise) grundsätzlich verwertbar seien, ausser wenn bei einer Abwägung der tangierten öffentlichen und privaten Interessen die privaten überwiegen würden. Ob ein hinreichender Anfangsverdacht für die veranlasste Observation bestand, sei im Zusammenhang mit der Frage der Verwertung von Beweismaterial, das im Rahmen einer rechtswidrig angeordneten Überwachung im öffentlich frei einsehbaren Raum gewonnen wurde, nicht von entscheidender Bedeutung. Entgegen der vorinstanzlichen...
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