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Kostenübernahme für die Behandlung mit der Kombinationstherapie Darzalex/Revlimid/Dexamethason (off-label-use) bei einem multiplen Myelom

Kostenübernahme für die Behandlung mit der Kombinationstherapie Darzalex/Revlimid/Dexamethason (off-label-use) bei einem multiplen Myelom

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Kostenübernahme für die Behandlung mit der Kombinationstherapie Darzalex/Revlimid/Dexamethason (off-label-use) bei einem multiplen Myelom

Das Bundesgericht führte aus, dass sich die Präparate Darzalex, Revlimid und Dexamethason auf der Spezialitätenliste befänden und zur Behandlung von Patienten mit multiplen Myelomen eingesetzt würden. Die Kombination sämtlicher Präparate sei allerdings in der Spezialitätenliste nicht vorgesehen und hinsichtlich des Wirkstoffs Darzelx werde explizit die Monotherapie stipuliert. Die im vorliegenden Fall beantragte Kombinationstherapie würde daher im so genannten off-label-use verwendet. Für diesen bestehe grundsätzlich keine Kostenübernahmepflicht, es sei denn, die Voraussetzungen von Art. 71a KVV seien erfüllt. Mit der Vorinstanz bejahte das Bundesgericht das Vorliegen der Kriterien gemäss Art. 71a KVV. Indessen erachtete es das Wirtschaftlichkeitserfordernis als nicht genügend abgeklärt. Insbesondere sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Kombinationstherapie nicht einfach vergleichbar mit der Summe der für die Monotherapien festgelegten Preise. Zur Klärung dieser Frage wies das Bundesgericht die Sache an die zuständige Krankenversicherung zurück. 

iusNet AR-SVR 23.06.2020

 

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