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Leistungen der Invalidenversicherung bei Suchterkrankungen

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Leistungen der Invalidenversicherung bei Suchterkrankungen

Im konkreten Fall hiess das Bundesgericht die Beschwerde eines benzodiazepin- und opioidabhängigen Versicherten gut, dessen Rentengesuch von der Vorinstanz abgelehnt worden war. Das Bundesgericht hielt insbesondere fest, dass vorerst ein Anspruch auf eine IV-Rente bestehe. Der Anspruch werde aber nach Durchführung der geplanten Therapie durch die IV-Stelle zum gegebenen Zeitpunkt revisionsweise zu überprüfen sein. 

iusNet AR-SVR 26.08.2019

 

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