Revision Familienzulagengesetz (FamZG) im Nationalrat behandelt
Revision Familienzulagengesetz (FamZG) im Nationalrat behandelt
Gesetzgebung
Familienzulagen
Revision Familienzulagengesetz (FamZG) im Nationalrat behandelt
Die Änderungen zum Gesetz sind anhand von parlamentarischen Vorstössen eingebracht worden. Nach Abschluss der Vernehmlassung hat der Bundesrat im Herbst 2018 die Botschaft zur Gesetzesrevision formuliert und das Geschäft zur Behandlung ins Parlament überwiesen.
Der Nationalrat ist dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und hat dem Revisionsvorschlag ohne Gegenstimme zugestimmt.
Weitere Änderungsvorstösse scheiterten, so z.B. der Vorschlag der Linken, die Ausbildungszulage längstens bis zur Vollendung des 29. Altersjahrs auszudehnen (heute gilt die obere Altersgrenze von 25 Jahren).
Als nächstes wird der Ständerat über die Vorlage entscheiden.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.