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Vernehmlassung i.S. Änderung Familienzulagengesetz (FamZG)

Vernehmlassung i.S. Änderung Familienzulagengesetz (FamZG)

Gesetzgebung
Familienzulagen

Vernehmlassung i.S. Änderung Familienzulagengesetz (FamZG)

Die Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) (SR 836.2 vom 1. Januar 2009) sieht drei massgebende Änderungen vor.

Erstens sollen Ausbildungszulagen für Jugendliche neu ab Zeitpunkt des Beginns ihrer nachobligatorischen Ausbildung bezahlt werden, aber frühestens ab Beginn des Monats, in welchem die Jugendlichen ihr 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Entrichtung von Zulagen würde also im Vergleich zum bestehenden Gesetz ein Jahr früher möglich sein.

Zweitens sollen auch arbeitslose alleinstehende Mütter in den Genuss von Familienzulagen während Bezug der Mutterschaftsentschädigung kommen. Damit soll eine Gesetzeslücke des bestehenden Gesetzes geschlossen werden.

Drittens soll im revidierten Gesetz eine Grundlage für die Erstattung von Subventionen an Familienorganisationen verankert werden. Bis anhin erfolgt diese Subventionierung in Anlehnung an Art. 116 Abs. 1 BV. Familienorganisationen sehen die Förderung von Familien in den Bereichen Begleitung, Beratung und Bildung sowie in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15. März 2018.

iusNet AR-SVR 27.11.2017

 

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