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Vernehmlassung i.S. Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)

Vernehmlassung i.S. Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung

Vernehmlassung i.S. Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)

Die Vorlage bezweckt, dass alle Behörden nicht mehr für jede neue systematische Verwendung der AHV-Nummer eine spezifische gesetzliche Grundlage benötigen, sondern generell dazu ermächtigt sind. Anders sollen Institutionen ohne Behördencharakter, denen gesetzlich die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe übertragen wurde, weiterhin eine spezialgesetzliche Grundlage für die Verwendung der AHV-Nummer (AHVN) benötigen.

Das EDI argumentiert in seinem Begleitschreiben zur Vernehmlassung, dass die Datenbearbeitung mit der AHVN eine automatische, rasche und genaue Aktualisierung der Personenattribute bei Personenstandsänderungen erlaube. Dies wiederum garantiere die Datenqualität in den Benutzerregistern. Interne Prozesse und Querprozesse zwischen Behörden sollen dadurch ebenfalls eine Vereinfachung erfahren und im Lauf der Zeit Kosten durch Verminderung von Mehraufwand reduziert werden. Seit Einführung der Regelung im Jahr 2008, welche eine systematische Verwendung der AHVN ausserhalb der AHV für zulässig erklärt, wenn dafür eine explizite gesetzliche Grundlage existiert, ist bereits eine starke Ausweitung der Verwendung der AHVN ausserhalb der AHV...

iusNet AR-SVR 22.11.2018

 

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