Vom Bundesrat wird der Einsatz der AHV-Nummer zugunsten rascher, effizienter und kostengünstiger Verwaltungsabläufe unterstützt. Die AHVN mit dem 13-stelligen eindeutigen und nicht sprechenden Personenidentifikator verspricht schon heute, dass Verletzungen des Datenschutzes durch Verwechslungen von Personendossiers vermieden werden können.