Arbeitgebereigenschaft bei langjähriger Entsendung
Arbeitgebereigenschaft bei langjähriger Entsendung
Arbeitgebereigenschaft bei langjähriger Entsendung
Der Beschwerdeführer war seit über 40 Jahren bei einer schwedischen Konzerngesellschaft mit Sitz in Stockholm angestellt, welche ihrerseits gemeinsam mit der Beschwerdegegnerin, einer GmbH mit Sitz in der Schweiz, Tochtergesellschaften einer niederländischen Gesellschaft sind. Diese gehören einer amerikanischen Konzernmutter an.
Der Beschwerdeführer und die Beschwerdegegnerin mit Sitz in der Schweiz schlossen bereits vier Jahre nach Stellenantritt bei der schwedischen Konzerngesellschaft eine als «transfer letter» bezeichnete Vereinbarung, welche neben dem Lohn eine Zusatzentschädigung für den Auslandaufenthalt, Ferien, Ansprüche aus Arbeitslosenversicherung sowie die Verpflichtung zur Unterstellung unter den schweizerischen «Sozialversicherungsplan» unter Verbleib in der schwedischen Pensionskasse enthielt. Gleichzeitig enthielt die Vereinbarung den Zusatz, wonach der «transfer letter» keinen Arbeitsvertrag begründe.
Die schwedische Konzerngesellschaft kündigte dem Beschwerdeführer im Jahre 2014 fristlos, nachdem dieser zunächst das Angebot einer einjährigen Freistellung unter nachträglicher Frühpensionierung und danach auch das Angebot ablehnt hatte, nach...
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