ALV- und FL-Beitragspflicht eines Geschäftsführer-Ehepaares einer Familien-AG (8C_685/2017, zur Publikation vorgesehen)
ALV- und FL-Beitragspflicht eines Geschäftsführer-Ehepaares einer Familien-AG (8C_685/2017, zur Publikation vorgesehen)
ALV- und FL-Beitragspflicht eines Geschäftsführer-Ehepaares einer Familien-AG (8C_685/2017, zur Publikation vorgesehen)
Unbestritten war im vorliegenden Fall, dass die beiden mitarbeitenden Aktionäre nach Art. 1a Abs. 1 lit. a und b AHVG obligatorisch versichert und für ihr Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit - den massgebenden Lohn im Sinne von Art. 5 Abs. 2 AHVG - beitragspflichtig sind. Die AHV-rechtliche Qualifizierung als Arbeitnehmer stand damit nicht in Frage. Das Bundesgericht führte aus, dass die beiden Aktionäre dementsprechend grundsätzlich auch als Arbeitnehmende und die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin beitragspflichtig nach Art. 2 Abs. 1 lit. a und b AVIG seien, ausser es greife eine Ausnahmebestimmung.
Die beschwerdeführende AG berief sich auf die Ausnahmebestimmung von Art. 2 Abs. 2 lit. b AVIG. Danach sind von der Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung ausgenommen mitarbeitende Familienmitglieder nach Art. 1a Abs. 2 lit. a und b FLG, die den selbstständigen Landwirten gleichgestellt sind. Unter die mitarbeitenden Familienmitglieder im Sinne dieser Bestimmung fallen die Verwandten des Betriebsleiters in auf- und absteigender Linie (lit. a) sowie die Schwiegersöhne und Schwiegertöchter des Betriebsleiters, die voraussichtlich den Betrieb zur...
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