Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob für ein Ehepaar eine ALV- und FL-Beitragspflicht besteht für die Arbeitnehmertätigkeit als Geschäftsführer in einer AG, in der sie einerseits Organfunktion innehaben und anderseits die einzigen Aktionäre sind.