Kündigung wegen Film auf Facebook (8C_800/2016)
Kündigung wegen Film auf Facebook (8C_800/2016)
Kündigung wegen Film auf Facebook (8C_800/2016)
Die Beschwerdeführerin war während 15 Jahren in diversen Funktionen in einem Betreibungsbüro im Kanton Waadt tätig. Ihr Vorgesetzter begann den Verdacht zu hegen, dass sie entgegen ausdrücklichen Anweisungen, ihre Arbeitszeit nicht korrekt angab. Aufgrund dieses Verdachts stellte er an einem Arbeitstag Nachforschungen an und stellte fest, dass die Arbeitnehmerin die Arbeit ausserhalb des Büros eine halbe Stunde später als angegeben angetreten hatte.
Anlässlich eines Abschiedsanlasses in der Personal-Cafeteria nahm sie ein Video von einer Minute auf in dem sie sich zusammen mit einer Kollegin über ihren Vorgesetzten lustig machte, wobei sie diesen namentlich erwähnte. Sie veröffentlichte dieses Video auf Facebook und löschte es einige Tage danach wieder. Darauf war zu sehen, wie die Beschwerdeführerin und andere Kollegen in der Cafeteria trotz Verbots rauchten. Bei Abschiedsanlässen kam es gelegentlich vor, dass spätabends geraucht wurde.
Der Film, in dem sich die Arbeitnehmerin über den Vorgesetzten lustig machte, die Tatsache, dass darauf auch andere in der Öffentlichkeit tätigen Arbeitnehmer sichtbar waren, deren Ruf geschädigt werden konnte, gepaart mit dem...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.