Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung
Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung
Neues Evaluationsverfahren mit angepasster Berufsbezeichnung sowie tieferer Lohneinreihung
Die beiden beim Kanton angestellten Arbeitnehmer (Funktion: chauffeur de balayeuse) wurden am 26. März 2015 darüber informiert, dass ein neues System zur Evaluation der Funktion eingeführt werde. Deswegen sei vorgesehen, sie im Rahmen der neuen Berufsbezeichnung (Agent-e d'exploitation voirie II) in einer neuen Lohnstufe einzureihen. Unter ihrer angestammten Berufsbezeichnung waren sie in Lohnklasse 9, in der neuen in Lohnklasse 7 eingereiht. Die Mitarbeiter wurden im entsprechenden Schreiben aufgefordert, sich umgehend beim Vorgesetzten zu melden, wenn sie entweder mit der Evaluation, der neuen Funktion oder deren Lohneinreihung nicht einverstanden seien. Darauf liessen die Rekurrenten schriftlich verlauten, sie würden sich dagegen zur Wehr setzen. Die Kantonsregierung beschloss wie angekündigt die Neuqualifikation der Stelle (Agent-e d'exploitation voirie II) jedoch unter Einreihung in die Lohnklasse 8 und teilte dies den Rekurrenten schriftlich mit.
Die Arbeitnehmer verlangten im Rechtsmittelverfahren die Qualifikation ihrer Position als Agent-e d'exploitation voirie III unter Einreihung in die Lohnklasse 10. Eventualiter sei ihre...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.