Freiwillige Reduktion auf laufende Taggeldleistungen (9C_836/2016)
Freiwillige Reduktion auf laufende Taggeldleistungen (9C_836/2016)
Freiwillige Reduktion auf laufende Taggeldleistungen (9C_836/2016)
Diesem in 5er Besetzung gefällten Entscheid lag ein nicht alltäglicher Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherter hatte einen Unfall erlitten, was Taggeldleistungen der SUVA und einer freiwilligen Taggeldversicherung bei der Concordia auslöste. Die Concordia reduzierte ihre Leistungen während der Ausrichtung der Suva-Taggelder (Reduktion von CHF 125 auf CHF 25). Während des laufenden Taggeldbezuges (sic!) unterzeichnete der Versicherte eine Reduktion der Taggeldleistungen auf die Überentschädigungsgrenze, d.h. von CHF 125 auf CHF 25. Dieser erheblichen Taggeldreduktion stand eine – im Vergleich – geringfügige Prämienreduktion CHF 41 pro Monat gegenüber. Im Dunkeln blieb, was den Versicherten zur ins Auge springenden Verschlechterung seiner Leistungen motiviert hatte.
Interessant ist der Entscheid im Hinblick auf die Beratungspflicht des Versicherungsträgers nach Art. 27 Abs. 2 ATSG. Die Vorinstanz hatte noch erwogen, es sei zu vermuten, dass der Versicherte aufgeklärt und beraten worden sei, indem er das (ursprüngliche) Kündigungsformular dahingehend abgeändert habe, dass er den Vertrag nicht auflöste, sondern das Taggeld bis zur...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.