8C_79_2020.pdf Rechtsprechung Grundsätze der privatrechtlichen Aufhebungsvereinbarung gelten nicht per se im öffentlichen Personalrecht Grundsätze der privatrechtlichen Aufhebungsvereinbarung gelten nicht per se im öffentlichen Personalrecht
Grundsätze der privatrechtlichen Aufhebungsvereinbarung gelten nicht per se im öffentlichen Personalrecht Grundsätze der privatrechtlichen Aufhebungsvereinbarung gelten nicht per se im öffentlichen Personalrecht