4A_431_2020.pdf Rechtsprechung Die Bezeichnung der Chefin als "Arschloch" rechtfertig fristlose Kündigung Die Bezeichnung der Chefin als "Arschloch" rechtfertig fristlose Kündigung
Die Bezeichnung der Chefin als "Arschloch" rechtfertig fristlose Kündigung Die Bezeichnung der Chefin als "Arschloch" rechtfertig fristlose Kündigung