Lohnerhöhung oder 13. Monatslohn anteilsmässig?
Lohnerhöhung oder 13. Monatslohn anteilsmässig?
Lohnerhöhung oder 13. Monatslohn anteilsmässig?
A. arbeitete bei der B. AG und war ab Januar 2012 dem einschlägigen GAV unterstellt, der einen 13. Monatslohn vorsah. Der Lohn von A. betrug CHF 5'650 und er erhielt eine monatliche Pauschale für Fahrtkosten von CHF 400. Ab April 2014 bezahlte die B. AG einen Lohn von CHF 6'100, aber keine Fahrspesen mehr aus. Umstritten war nun, ob es sich dabei um eine Lohnerhöhung handelte zwecks Verbesserung der beruflichen Vorsorge oder um eine anteilsmässige Auszahlung des 13. Monatslohn (die wegen eines Berechnungsmalheures um CHF 21 zu tief ausgefallen war). Die erste Instanz bejahte den Anspruch von A. Das Kantonsgericht verneinte den Anspruch mit dem Argument, dass die Ratenzahlung des 13. Monatslohns im einschlägigen Reglement aus dem März 2014 vorgesehen war und A. hinsichtlich der Integration der Fahrtspesen in den Lohn beweislos blieb (Sachverhalt).
Das Bundesgericht erwog, dass das einschlägige Reglement aus dem März 2014 nicht Bestandteil des erstellten Sachverhalts war: Weil das entsprechende Dokument nicht im Recht lag, durfte die Vorinstanz nicht - ohne in Willkür zu verfallen - darauf schliessen, dass das Reglement im März 2014 geändert wurde, um den 13. Monatslohns...
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