iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Fristlose Entlassung Wegen Diebstahl

Fristlose Entlassung wegen Diebstahl

Fristlose Entlassung wegen Diebstahl

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Fristlose Entlassung wegen Diebstahl

Die Entlassene hatte den Diebstahl gestanden, machte aber geltend, dass sie bei der Befragung zum Diebstahl durch das Sicherheitspersonal der ehemaligen Arbeitgeberin so sehr unter Druck gesetzt wurde, dass sie am Ende «einfach gesagt habe, was sie hören wollten». Bei der Befragung dabei war auch eine Person, die nicht nur als Führungskraft für den Sicherheitsdienst der Arbeitgeberin tätig war, sondern auch am Arbeitsgericht präsidierte. Die Entlassene machte eine Verletzung der Art. 47 und 50 ZPO geltend.

iusMail AR-SVR 07.12.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.