iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Die Uber Bv Betreibt Ein Transportunternehmern Nach Genfer Recht

Die "Uber B.V." betreibt ein Transportunternehmern nach Genfer Recht

Die "Uber B.V." betreibt ein Transportunternehmern nach Genfer Recht

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Die "Uber B.V." betreibt ein Transportunternehmern nach Genfer Recht

Der Genfer Dienst für Gewerbepolizei und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit entschied 2019, dass "Uber B.V." als Betreiberin eines Transportunternehmens im Sinne des Genfer Gesetzes über Taxis und Transportfahrzeuge mit Fahrer zu qualifizieren sei. Als solche habe "Uber B.V." die entsprechenden gesetzlichen Pflichten zu beachten, insbesondere diejenigen zum sozialen Schutz der Fahrer:innen und zur Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Dem Unternehmen (und soweit erforderlich auch "Uber CH") wurde untersagt, die Aktivitäten weiterzuführen, solange keine rechtskonforme Situation hergestellt sei. Das Kantonsgericht des Kantons Genf bestätigte den Entscheid. Es hielt im Wesentlichen fest, dass die in Genf tätigen Uber-Fahrer:innen mit "Uber B.V." durch einen Arbeitsvertrag verbunden seien, womit "Uber B.V." als Betreiberin eines Transportunternehmens zu qualifizieren sei (Sachverhalt).

Das Bundesgericht weist die Beschwerden dagegen ab. Da es in der Streitsache um die Anwendung kantonalen Rechts geht, ist die Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts darauf beschränkt, ob das Kantonsgericht willkürlich entschied bzw. ob verfassungsmässige Rechte in verletzt wurden...

iusNet AR-SVR 07.06.2022

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.