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Meinungsäusserungsfreiheit

Fehlbarer Kantonsschullehrer

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

8C_83/2023

Ein Kantonsschullehrer wurde zuerst wegen unprofessionellen Verhaltens schriftlich ermahnt. Als das nichts nützte wurde er zu einem Gespräch mit dem Rektor zitiert. Daraufhin wurde im ordentlich gekündigt mit gleichzeitiger Freistellung. Der fehlbare Lehrer verlangte vor Gericht die Feststellung der Widerrechtlichkeit der Kündigung sowie eine Entschädigung.
iusNet AR-SVR 17.04.2024

Whistleblowing nicht geschützt (Catalan v. Romania (application no. 13003/04))

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Einen öffentlich-rechtlichen Angestellten trifft eine erhöhte Pflicht, sich im Ton seiner Äusserungen zu mässigen und sich aufgrund seiner besonderen Vertrauensstellung diskret zu verhalten.
iusNet AR-SVR 09.01.2018

Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Auch öffentlich-rechtliche Angestellte geniessen Meinungsäusserungsfreiheit. Sie dürfen diese aber nicht in illoyaler Weise nutzen, um Entscheide von Vorgesetzten zu torpedieren.
iusNet AR-SVR 09.10.2017