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Administrativuntersuchung

Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Obwohl sich die Vorwürfe der sexuellen Belästigung nicht erhärteten, musste der öffentlich Bedienstete die Kosten für die Verteidigung, die in der Administrativuntersuchung angefallen waren, selbst bezahlen. Die kantonalgesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt, was im Ergebnis nicht zu Willkür führte.
iusNet AR-SVR 10.01.2023