Parlament des Kantons Jura führt Mindestlöhne ein
Parlament des Kantons Jura führt Mindestlöhne ein
Parlament des Kantons Jura führt Mindestlöhne ein
Im Urteil vom 21. Juli 2017 (2C_774/2014, 2C_813/2014, 2C_815/2014, 2C_816/2014) hatte das Bundesgericht gemäss Pressemitteilung vom 4. August 2017 festgehalten, dass die Einführung eines Mindeststundenlohns von 20 Franken als politisch motivierte Massnahme, um das Problem von "working poor" zu bekämpfen, nicht gegen den verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und Bundesrecht verstösst. Mit dem Entscheid trat die in Folge einer Volksabstimmung vom Neuenburger Grossen Rat beschlossene Regelung im kantonalen Gesetz über die Beschäftigung und die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Die Annahme im Parlament des Kantons Jura erfolgte einstimmig. Nun läuft die Referendumsfrist. Gemäss Art. 6 Loi sur le salaire minimum cantonal du 22 novembre 2017 (825.1) haben die Arbeitgeber nach Inkrafttreten des Gesetzes zwei Jahre Zeit, um den Mindestlohn einzuführen.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.