Ausserordentlichen Sitzung des Bundesrates vom 25. März 2020 (COVID-19-Verordnung)
Am 25. März 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese Massnahmen betreffen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass der Nachweis über genügende Arbeitsbemühungen auch per E-Mail erbracht werden kann. Die Beweislast über die rechtzeitige Übermittlung ans RAV liegt dabei aber beim Absender.