In 8C_147/2017 vom 2. August 2017 beurteilt das Bundesgericht die revisionsweise Aufhebung einer UVG-Rente für ein HWS-Distorsionstrauma: Nach dem Unfall war eine Erkrankung (MS) hinzugekommen. Dies erlaubte Jahre später eine Revision. Dabei durfte die Unfallversicherung auch die Adäquanz neu prüfen. Das Bundesgericht bejahte wegen der langjährigen Rentenausrichtung mit Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt die Adäquanz. Nun müssten auch noch die Indikatoren i.S.v. BGE 141 V 281 geprüft werden.