KVG-Revision: Zulassung von Leistungserbringern
KVG-Revision: Zulassung von Leistungserbringern
Législation
Krankenversicherung - Krankentaggeld
KVG-Revision: Zulassung von Leistungserbringern
Das Vernehmlassungsverfahren beinhalt die Prüfung von Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV). Es geht dabei um folgende Änderungen:
- Zulassungsvoraussetzungen der Leistungserbringer im ambulanten Bereich in Bezug auf Ausbildung, Weiterbildung und Qualität der Leistungserbringer.
- Erlass einer Registerverordnung für Leistungserbringer im ambulanten Bereich der OKP, um den Informationsaustausch zwischen den Kantonen sicherzustellen. Angesichts des Handlungsspielraums des Bundesrats bei der Vergabe, werden hier zwei Varianten vorgeschlagen.
- Erlass einer Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich, um den gesetzgeberischen Auftrag im neuen Artikel 55a Absatz 2 KVG gerecht zu werden. Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzte soll sich hier an den regionalen Versorgungsgrad orientieren.
Aufgrund der beschränkten Geltungsdauer des Artikels 55a KVG, soll die neue Bestimmung und die dazugehörige Verordnung per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt werden....
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.