Das Bundesgericht befasste sich in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit dem streitigen Begriff der «dauernden Arbeitsunfähigkeit» in Art. 4 Anhang I des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Die Motion ist im September im Ständerat angenommen worden. Sie verlangt eine effiziente Ausgestaltung der Kontrollen durch die Kantone sowie finanzielle Unterstützung durch den Bund. Die Behandlung der Motion im Nationalrat steht noch aus. Eingereicht wurde sie im Mai 2018 von Philipp Müller (FDP).
In Anwendung von Art. 9 FZA sowie Anhang III FZA wäre das Diplom eines österreichischen Augenoptikers der Vergleichbarkeitsprüfung durch das SBFI zu unterziehen gewesen.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein slowenischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz in Bezug auf seine selbständige Erwerbstätigkeit in Montenegro obligatorisch der AHV unterstand.
Die Beschäftigung eines Familienangehörigen ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz in einer AG, in der man selbst Geschäftsführer ist, stellt eine strafrechtlich relevante Verletzung des AuG dar.
FZA: Zählen auch Stiefkinder zu den "Familienangehörigen" gemäss VO 883/2004? Auslegung zum Begriff des Familienangehörigen gemäss FZA, Sozialversicherungsrecht und Zivilrecht.