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Entlassung eines Professors altershalber

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Entlassung eines Professors altershalber

Der Beschwerdeführer war einerseits als leitender Arzt im Kinderspital im Rahmen einer privatrechtlichen Anstellung und andererseits als öffentlich-rechtlich angestellter ordentlicher Professor tätig. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis wurde fristlos aufgelöst. Als Professor an der Universität Zürich wurde er daraufhin altershalber entlassen.
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Kündigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung

Eine Arbeitnehmerin kündigte ihre Stelle schriftlich mit sofortiger Wirkung. Das Schreiben wurde von der Arbeitgeberin gegengezeichnet. Später machte die Arbeitnehmerin geltend, sie sei unter Druck gesetzt worden, die Kündigung zu verfassen, weil sie wieder schwanger war.
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Krankheit und Kündigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Krankheit und Kündigung

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen steht es grundsätzlich jeder Partei frei, den Arbeitsvertrag zu kündigen (Art. 335 Abs. 1 OR), sofern die vereinbarte oder gesetzliche Frist eingehalten wird. Dies ist in bestimmten Fällen eingeschränkt, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Krankheit zurückzuführen ist (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR). Nach Ablauf der Sperrfrist gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines krankheitsbedingt verhinderten Arbeitnehmers grundsätzlich frei kündigen. Leidet der Arbeitnehmer an einer langanhaltenden Krankheit, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen: Das Fortbestehen der Krankheit ist dann ein berechtigter Kündigungsgrund. Nur in sehr schwerwiegenden Fällen gilt eine Kündigung wegen anhaltender Krankheit als ungerechtfertigt im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR (E. 3.1).
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Beschwerdeführerin machte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gemäss Art. 3 GlG geltend. Gemäss Art. 6 Abs. 1 GlG wird bezüglich der Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung eine Diskriminierung vermutet, wenn diese von der betroffenen Person glaubhaft gemacht wird. Der Arbeitnehmerin obliegt es daher lediglich, das Vorliegen einer Diskriminierung wahrscheinlich zu machen (E. 4.1).
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Invaliditätsbemessung – Quo vadis?

Fachbeitrag
Invalidenversicherung

Invaliditätsbemessung – Quo vadis?

Wer sich auf der Spielwiese des Sozialversicherungsrechts tummelt, der weiss schon länger, dass die Hürden zur Invalidenrente oftmals kaum zu überwinden sind. Nachdem viele Jahre die medizinische Abklärung mit dem Begutachtungsprozess und seinen Protagonisten, deren prominentester vor Kurzem erst – wortwörtlich – liquidiert wurde, im Vordergrund stand, rückt nun seit einiger Zeit die Berechnung des Invaliditätsgrads in den Fokus.
Aurelia Jenny
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?

Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob der Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Universität Genf bei dessen Beendigung dem privaten Individualarbeitsrecht oder dem öffentlichen Personalrecht unterstand.
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG)

Législation

Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG)

Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Neu ist unter anderem ein ausdrückliches Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung vorgesehen.
iusMail AR-SVR 12.12.2023

Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA)

Législation

Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA)

Neuer Art. 67b UVG damit die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Zahlungen an die Stiftung EFA leisten kann.
iusMail AR-SVR 12.12.2023

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