Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Die Beschwerdeführerin macht einerseits eine Lohndiskriminierung geltend, andererseits eine Diskriminierung in Bezug auf eine Beförderung. Das Bundesgericht wies die Klage ab: Es erkannte keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im vorliegenden Fall. Es lägen ausreichende sachliche Gründe vor, welche die Gehaltsdifferenzen zu rechtfertigen vermögen (E. 4.2). Auch in Bezug auf die Beförderung hätten sich aus den Akten genügende Hinweise ergeben, dass die Beschwerdeführerin zu wenig Führungserfahrung bezüglich der Beförderung aufwies (E. 5.2).
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