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Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Beschwerdeführerin macht einerseits eine Lohndiskriminierung geltend, andererseits eine Diskriminierung in Bezug auf eine Beförderung. Das Bundesgericht wies die Klage ab: Es erkannte keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im vorliegenden Fall. Es lägen ausreichende sachliche Gründe vor, welche die Gehaltsdifferenzen zu rechtfertigen vermögen (E. 4.2). Auch in Bezug auf die Beförderung hätten sich aus den Akten genügende Hinweise ergeben, dass die Beschwerdeführerin zu wenig Führungserfahrung bezüglich der Beförderung aufwies (E. 5.2).

iusNet AR-SVR 12.12.2023

 

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