Invaliditätsbemessung – Quo vadis?
Invaliditätsbemessung – Quo vadis?
Invaliditätsbemessung – Quo vadis?
Wer sich auf der Spielwiese des Sozialversicherungsrechts tummelt, der weiss schon länger, dass die Hürden zur Invalidenrente oftmals kaum zu überwinden sind. Nachdem viele Jahre die medizinische Abklärung mit dem Begutachtungsprozess und seinen Protagonisten, deren prominentester vor Kurzem erst – wortwörtlich – liquidiert wurde, im Vordergrund stand, rückt nun seit einiger Zeit die Berechnung des Invaliditätsgrads in den Fokus. Ganz im Geiste von Hypothese und Fiktion schlich sich im Rahmen der Invaliditätsbemessung der leidensbedingte Abzug (BGE 126 V 75) als Heilsbringer für die Versicherten ein. Damit sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass weitere persönliche und berufliche Merkmale einer versicherten Person, wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Nationalität oder Aufenthaltskategorie sowie Beschäftigungsgrad Auswirkungen auf die Lohnhöhe haben können. Jahrelang wurden mit diesem Instrument im Streitfall die Invalideneinkommen von Versichertenseite so weit wie möglich heruntergeschraubt.
Mehr als 20 Jahre und unzählige leidensbedingte...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.