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Revision

Revision

Jurisprudence
Invalidenversicherung

9F_18/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Dem Beschwerdeführer war zunächst eine halbe und später eine ganze Invalidenrente zugesprochen worden. 2016 erhob die Staatsanwaltschaft II eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts des Versicherungsbetrugs. Die IV-Stelle stellte mit Verfügung vom 21. Februar 2018 die Rentenleistungen vorsorglich auf Ende Dezember 2017 ein. Nachdem die IV-Stelle ein polydisziplinäres Gutachten durch die PMEDA hatte erstellen lassen, hob sie die bisherigen Rentenleistungen rückwirkend per 1. Oktober 2005. Am 5. Juli 2019 verfügte die IV-Stelle die Rückforderung der vom 1. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2017 ausgerichteten Leistungen der Invalidenversicherung. Das Bundesgericht bestätigte die Rückforderung Anfang 2022. Der Beschwerdeführer verlangte eine Revision des Urteils 9C_444/2021+9C_496/2021 vom 13. Januar 2022.
iusNet AR-SVR 15.07.2024

Ausgleichskassen müssen bzgl. Erwerbsersatz hinlänglich informieren

Jurisprudence
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Obwohl die versicherte Person glaubhaft machen konnte, dass sie ohne Militärdienstpflicht eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätte, wurde sie den Erwerbstätigen nicht gleichgestellt. Weil aus der versicherten Person aus unterbliebener oder ungenügender Aufklärung kein Rechtsnachteil entstehen darf, kann die Bemessungsgrundlage nachträglich korrigiert werden.
iusNet AR-SVR 14.09.2022

Zu den Grundsätzen bei Neuanmeldung zum Leistungsbezug in der Invalidenversicherung

Jurisprudence
Invalidenversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte das Bundesgericht die rechtsprechungsgemässen Grundsätze bei einer Neuanmeldung zum Leistungsbezug in der Invalidenversicherung.
iusNet AR-SVR 20.08.2020

Anforderungen an die Veränderung des Gesundheitszustands als Revisionsgrund

Jurisprudence
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass eine gesundheitliche Verbesserung einzig in somatischer Sicht zum Vornherein ungeeignet ist im Rahmen einer Rentenrevision eine Veränderung des Rentenanspruchs zu bewirken, wenn die ursprüngliche Rentenzusprache allein aufgrund der psychischen Pathologie erfolgt war.
iusNet AR-SVR 27.01.2020

Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Rentenerhöhung in der Unfallversicherung

Jurisprudence
Unfallversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil beschäftigte das Bundesgericht einerseits die Frage, auf welchen Zeitpunkt eine revisionsweise Rentenerhöhung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorzunehmen ist bei Versicherten, die keinen Rückfall erlitten haben und nicht an Spätfolgen leiden. Anderseits thematisierte es die Frage, ob das Merkmal «Alter» in der obligatorischen Unfallversicherung grundsätzlich überhaupt einen Abzug vom Tabellenlohn rechtfertigen könne.
iusNet AR-SVR 19.09.2019

Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019

Législation
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten treten am 1. Oktober 2019 in Kraft.
iusNet AR-SVR 02.09.2019

Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu

Législation
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (18.029)

National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung vom 21. Juni 2019 der Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zugestimmt.
iusNet AR-SVR 02.07.2019

IV-Rentenrevision: Revisionsnachweis; Verhältnis von medizinischer Abklärung, Wiedereingliederung, Rentenaufhebung und Weiterausrichtung der Rente

Éclairages
Invalidenversicherung
Christian Haag kommentiert ein interessantes Urteil des Kantonsgerichts Luzern zu einem Revisionsverfahren und zur Wiedereingliederung einer versicherten Person mit langjährigem Rentenbezug.
Christian Haag
iusNet AR-SVR 14.12.2018

Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG

Éclairages
Unfallversicherung
Sabine Baumann Wey kommentiert einen interessanten Fall aus dem Bereich der obligatorischen Unfallversicherung, in dem es um die Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG geht.
Sabine Baumann Wey
iusNet AR-SVR 27.10.2018

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