Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu
Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu
Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu
Mit 143 zu 53 Stimmen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat) wurde die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts im Parlament angenommen.
Die Änderungen sehen schärfere Regeln gegen den Versicherungsmissbrauch vor.
Eine Möglichkeit zur Verhinderung oder Aufdeckung von Missbräuchen sah man in der Überwachung von Versicherten. Dieser Bestandteil der Revision wurde prioritär behandelt, denn zur Regelung der Observation musste eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. In der nationalen Abstimmung vom 25. Oktober 2018 wurde diese umstrittene Grundlage (Art. 43 a bis c ATSG) von einer Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen.
Die nun im Parlament diskutierten Gesetzesänderungen sehen verschiedene Optimierungen vor. Darunter fallen vielfältige Anpassungen, wie z.B.:
• die Verlängerung der Rückforderungsfrist bei unrechtmässigem Leistungsbezug (Art. 25 ATSG),
• die Regelung des Entzugs der aufschiebenden Wirkung (Art. 49 ATSG)
• die vorsorgliche Einstellung von...
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