Mit dem vorliegenden zur Publikation bestimmten Entscheid präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Zeitpunkt, in welchem die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit beurteilt wird. Konkret geht es um Konstellationen einer rückwirkenden Rentenaufhebung infolge Meldepflichtverletzung.