Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit der Frage, ob die auf einer Baustelle durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erteilte Bewilligung für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit sowie ununterbrochenen Betrieb vorliegend der Anforderung der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit genügte.