Voraussetzungen für die Bewilligung der Nachtarbeit
Voraussetzungen für die Bewilligung der Nachtarbeit
Voraussetzungen für die Bewilligung der Nachtarbeit
Eine Gewerkschaft gelangte an das Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde gegen eine Verfügung des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO), mit welcher einer Baustelle für eine Dauer von ca. 2 Jahren die Nachtarbeit, Sonntagsarbeit sowie der ununterbrochene Betrieb bewilligt worden war. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass die Sachverhaltsabklärungen mangelhaft gewesen seien und der Nachweis der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit für die Erteilung einer solchen Bewilligung nicht gegeben sei.
Das Bundesverwaltungsgericht führte unter Hinweis auf Art. 17 ArG aus, dass die Bewilligung dauernder und wiederkehrender Nachtarbeit in sachlicher Hinsicht eine Unentbehrlichkeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen voraussetze. Die Nachtarbeit sei möglichst einzuschränken, wobei Ausnahmen grundsätzlich eng auszulegen seien, so dass blosse Zweckmässigkeitsüberlegungen keine Abweichung vom Nachtarbeitsverbot begründen.
Es stellte zum einen fest, dass der Sachverhalt hinreichend geklärt worden sei. Das Gesuch sei aus formeller Sicht genügend und erhalte die Erklärungen des Gesuchstellers betreffend das Einverständnis seiner Arbeitnehmenden...
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